Information über Füllungen im Seitenzahnbereich

Ab dem 1. Januar 2025 trat das von der EU aus Gründen des Umweltschutzes beschlossene Amalgamverbot in Kraft. Amalgam steht daher als Füllungsmaterial nicht mehr zur Verfügung. Leider gibt es zurzeit noch kein Material, das in seinen Eigenschaften das Amalgam zu 100 % ersetzen kann. Dieser Beitrag soll Sie daher über die aktuell zur Verfügung stehenden Alternativen im Seitenzahnbereich überblicksmäßig informieren.

Füllung aus Steinzement

Diese Art der Füllung steht Ihnen uneingeschränkt als Kassenleistung zur Verfügung und ist seit Jahren erprobt. Jedoch ist sie nicht dauerhaft haltbar.

Füllung aus Glasionomerzement

Diese Art der Füllung ist eine Privatleistung und muss extra honoriert werden. Für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre ist es jedoch wie bisher eine Kassenleistung und wird nicht extra verrechnet. Diese Art der Versorgung stellt bei kleineren Defekten eine dauerhafte Lösung dar.

Füllung aus Composite

Diese Art der Füllung, auch als weiße Füllung bekannt, ist eine dauerhaft haltbare, hochwertige Füllung aus Kunststoff und wie bisher eine Privatleistung.

Inlays / Onlays / Kronen

Inlays, Onlays sowie Kronen aus Kunststoff, Keramik oder Gold stellen eine bekannt hochwertige Versorgung dar und sind eine Privatleistung und daher extra zu honorieren.

 

Falls Sie sich dafür entscheiden, eine Privatleistung in Anspruch zu nehmen, können Sie in weiterer Folge die Privathonorarnote mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.